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Förderung von Unternehmensberatungen in KMU – neue Richtlinie  (02.01.2023)

Zum 01.01.2023 tritt die neue Förderrichtlinie zur „Förderung von Unternehmensberatungen in KMU“ in Kraft. Die Richtlinien haben eine Geltungsdauer vom 01.01.2023 bis 31.12.2026. Innerhalb der Geltungsdauer kann jedes förderberechtigtes Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, wenn die Voraussetzungen durch das Unternehmen gegeben sind, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hier der Zeitpunkt der Antragstellung.

Bitte beachten Sie, dass die Verwendungsnachweise zu Ihren Förderanträgen voraussichtlich erst ab Ende Februar 2023 über das dafür vorgesehene Verwendungsnachweisportal eingereicht werden können.

Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises.

Der Antrag muss vor Beratungsbeginn bei der Leitstelle gestellt werden. Unter www.bafa.de können Sie unter „Wirtschaftsförderung“ und „Förderung unternehmerischen Know-hows“ alle Einzelheiten nachlesen. Wenn Sie noch Fragen haben oder Unterstützung brauchen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Quelle: BAFA.de

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Geltungsbereich ISO 9001 Zertifikate versus Werbematerialien (17.08.2022)

Gemäß den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17021-1 müssen Zertifizierungsdokumente (Zertifikate) u. a. einen eindeutigen und unmissverständlichen Geltungsbereich der Zertifizierung im Hinblick auf Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen – soweit an dem jeweiligen Standort anwendbar – angeben. Eine Nutzung des Zertifizierungszeichens und ein Verweis auf die Zertifizierung ist unter Einhaltung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17021-1 bzw. der Allgemeinen Zertifizierungsbedingungen erlaubt.

In Begutachtungen der Zertifizierungsstellen durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) wird vermehrt geprüft, ob die Nutzung der Zertifizierungszeichen, Zertifikate z. B. im Internet, Broschüren, Werbematerialien und anderen Dokumenten anforderungsgerecht erfolgt.

Beispielhaft Szenarien, bei welchen eine fehlerhafte Nutzung erfolgt:

  1. Der Geltungsbereich der Zertifizierung im Hinblick auf Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen ist im Zertifikat mit „Herstellung und Vertrieb von ….“ angegeben. Beim Audit wurde das Normkapitel 8.3 Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen begründet als nicht anwendbar für die Organisation bestätigt. Auf der Webseite wird jedoch mit „Wir entwickeln, konstruieren und produzieren ….“ geworben.
  2. Im Zertifikat ist der Hauptsitz des zertifizierten Kunden und 3 Standorte innerhalb des Geltungsbereichs einer Mehrfach-Standort- Zertifizierung angegeben. Die Webseite zeigt eine Standortübersicht mit dem Hauptsitz und 6 weiteren Standorten. In diesem Kontext wird auf die Zertifizierung verwiesen.
  3. In Produktkatalogen sind Produkte zusammen mit Zertifizierungszeichen bzw. mit dem Begriff ISO 9001 abgebildet (Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Produkte zertifiziert sind).

 

Quelle: Quacert Gesellschaft zur Zertifizierung von Qualitätsmanagement-Systemen mbH

 

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